Das Handwerk

Die Bezeichnung Bäcker wird umgangssprachlich manchmal auch für den Beruf des Konditors (Zuckerbäcker) verwendet. Konditoren sind aber spezialisiert auf süße Waren und stellen keine Brotwaren her. In Deutschland und Österreich handelt es sich auch um separate Berufe, für die verschiedene Gesellenprüfungen gemacht werden müssen. Viele Bäckereien produzieren auch Produkte, die zum Handwerk des Konditors gehören. Bäcker, die in solchen Bäckereien gelernt oder gearbeitet haben, werden als „Bäcker mit Konditoreierfahrung“ bezeichnet.

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Nach einer meist dreijährigen dualen Ausbildung, d. h. im Betrieb und mindestens einen Tag in der Woche in der Berufsschule oder als Blockbildung, wird vor der regional zuständigen Innung die Gesellenprüfung abgelegt. Direkt im Anschluss besteht für den Bäckergesellen die Möglichkeit, sich an einer Fachschule weiterzubilden und anschließend vor der Handwerkskammer die Meisterprüfung abzulegen. Diese Ausbildung kann in einer Meisterschule (zum Beispiel Bundesfachschule in Weinheim, Fachschule Olpe, Bayerische Bäckerfachschule Lochham) oder bei der örtlichen Innung gemacht werden. Die früher erforderliche fünfjährige Gesellenzeit als Zulassungsvoraussetzung zur Meisterprüfung ist weggefallen. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Meisterprüfung erwirbt man das Recht, den Beruf des Bäckersselbsständig auszuüben und Auszubildende in diesem Beruf auszubilden.